FAQ´s
01
Welche Schulungen bieten Sie im Bereich Arbeitsschutz an?
02
Sind Ihre Schulungen DGUV-konform und rechtssicher?
03
Wie lange dauern die einzelnen Schulungen (Stapler, Hubarbeitsbühnen, PSAgA)?
04
Können die Schulungen direkt bei uns im Betrieb durchgeführt werden?
05
Bieten Sie Schulungen bundesweit an?
06
Was ist der Unterschied zwischen Staplerschein und Teleskopstapler-Schulung?
07
Was bedeutet Stufe 1 und Stufe 2 bei Stapler- und Teleskopstapler-Schulungen?
08
Reicht ein normaler Staplerschein für Teleskopstapler aus?
09
Was ist der Unterschied zwischen starren und drehbaren Teleskopstaplern?
10
Darf man Teleskopstapler auch als Kran nutzen?
11
Welche Kategorien gibt es bei Hubarbeitsbühnen (1a, 1b, 3a, 3b)?
12
Ist eine Hubarbeitsbühnenschulung gesetzlich vorgeschrieben?
13
Wie läuft eine Hubarbeitsbühnenschulung ab?
14
Was ist eine PSAgA-Schulung und wer benötigt sie?
15
Wann ist eine Abseilschulung erforderlich?
16
Wie lange dauert eine PSAgA-Schulung?
17
Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmer erfüllen?
18
Was erhalten die Teilnehmer nach der Schulung?
19
Die Schulungen sind grundsätzlich unbefristet gültig, erfordern jedoch eine jährliche Unterweisung.
20
Ja, wir kombinieren Schulungen individuell, um Zeit und Aufwand zu reduzieren.
21
In der Regel nicht – viele Inhouse-Schulungen erfolgen ohne zusätzliche Anfahrtskosten.
22
Die Gruppengröße wird bewusst klein gehalten, um eine effektive Schulung zu gewährleisten.
23
Teilnehmer können Inhalte wiederholen und die Prüfung erneut absolvieren.
24
Sie reduziert Risiken, erfüllt gesetzliche Pflichten und sorgt für sichere Arbeitsabläufe im Unternehmen.
Antworten
1.
Wir bieten Schulungen für Stapler (Flurförderfahrzeuge), Teleskopstapler (starr & drehbar), Hubarbeitsbühnen, PSAgA sowie Abseilschulungen zur Selbstrettung an.
2.
Ja, alle Schulungen erfolgen nach aktuellen DGUV-Grundsätzen und sind rechtssicher sowie vollständig dokumentiert.
3.
Die meisten Schulungen dauern einen Tag. PSAgA-Schulungen können je nach Einsatzbereich zwischen einem halben Tag und mehreren Tagen variieren.
4.
Ja, wir führen Schulungen direkt bei Ihnen im Betrieb (Inhouse) durch – angepasst an Ihre Arbeitsmittel.
Antworten
5.
Ja, wir sind bundesweit für unsere Kunden im Einsatz.
6.
Ein Staplerschein gilt für Flurförderfahrzeuge, während Teleskopstapler eine zusätzliche, spezielle Ausbildung erfordern.
7.
Stufe 1 ist die Grundausbildung, Stufe 2 umfasst zusätzliche Qualifikationen für spezielle Geräte oder Einsatzbereiche.
8.
Nein, ein normaler Staplerschein reicht nicht aus. Für Teleskopstapler ist eine separate Schulung erforderlich.
Antworten
9.
Starre Teleskopstapler haben begrenzte Beweglichkeit, während drehbare Geräte (Roto) zusätzlich schwenkbar sind und mehr Einsatzmöglichkeiten bieten.
10.
Ja, mit entsprechender Qualifikation können Teleskopstapler auch als Kran eingesetzt werden – ohne separaten Kranschein.
11.
Die Kategorien unterscheiden sich nach Bauart und Einsatz (z. B. vertikal, seitliche Reichweite, verfahrbar in der Höhe).
12.
Ja, laut DGUV und Arbeitsschutzgesetz dürfen nur geschulte Personen Hubarbeitsbühnen bedienen.
Antworten
13.
Die Schulung besteht aus Theorie und Praxis, inklusive Einweisung, Übungen und abschließender Prüfung.
14.
Die PSAgA-Schulung ist verpflichtend für alle, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwenden.
15.
Eine Abseilschulung ist erforderlich, wenn eine sichere Rettung aus Höhen oder Tiefen anderweitig nicht gewährleistet ist.
16.
Je nach Einsatzbereich zwischen einem halben Tag (z. B. Hubarbeitsbühnen) und bis zu mehreren Tagen.
17.
Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt, körperlich geeignet und sprachlich in der Lage sein, den Inhalten zu folgen.
Antworten
18.
Teilnehmer erhalten einen Ausweis, ein Zertifikat sowie die SBB Safety Card als Nachweis.
19.
Die Schulungen sind grundsätzlich unbefristet gültig, erfordern jedoch eine jährliche Unterweisung.
20.
Ja, wir kombinieren Schulungen individuell, um Zeit und Aufwand zu reduzieren.
21.
In der Regel nicht – viele Inhouse-Schulungen erfolgen ohne zusätzliche Anfahrtskosten.
Antworten
22.
Die Gruppengröße wird bewusst klein gehalten, um eine effektive Schulung zu gewährleisten.
23.
Teilnehmer können Inhalte wiederholen und die Prüfung erneut absolvieren.
24.
Sie reduziert Risiken, erfüllt gesetzliche Pflichten und sorgt für sichere Arbeitsabläufe im Unternehmen.
25.
Die SBB Safety Card bietet einen strukturierten, dokumentierten und jederzeit nachvollziehbaren Qualifikationsnachweis.
